Karl der Große schreibt in der „Capitulae de villis“ eine Verwaltungsreform des
Frankenreiches fest: Die Domänenverwalter werden verpflichtet, dem König jährlich über ihre Einkünfte Bericht zu erstatten die über 200 Grafen des Reiches werden durch
Königsboten („missi dominici“) kontrolliert am karolingischen Hof erfolgt die Verwaltung durch Pfalzgericht und Kanzlei.