Die
Amsterdamer Wechselbank nimmt ihren Geschäftsbetrieb auf. Angenommenes
Bargeld gleich welcher
Währung schreibt sie auf in Bankgulden geführten Konten ihrer
Einleger gut. Forderungen ihrer Kunden untereinander gleicht sie
bargeldlos auf den bei ihr geführten Konten aus.
Kreditgewährung und das
Wechseldiskontgeschäft sind der Bank untersagt.