Karlsruhe/Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die unterschiedliche Besteuerung im Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Da der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt wird, führe dies zu willkürlichen Ergebnissen und verstoße damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes eine Frist bis zum 31. Dezember 2008.
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