Düsseldorf/Deutschland: Das Oberlandesgericht von Nordrhein-Westfalen erklärt die Rasterfahndung, die nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA durchgeführt wurde, zum Teil für rechtswidrig. Besonders die Einbeziehung deutscher Staatsangehöriger sei unverhältnismäßig gewesen.
Karlsruhe/Deutschland: Bezüglich des NPD-Verbotsverfahrens versichern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dem Verfassungsgericht, dass die eingesetzten V-Männer keinen steuernden Einfluss auf die Aktionen der Partei hatten. Das Verbotsverfahren wird dennoch ein Jahr später auf Grund dieser V-Männer eingestellt.