Nach einer
Wiederaufnahme des Verfahrens wird der Täter im
Kreuzworträtselmord erneut zur rechtlich möglichen Höchststrafe – diesmal nach bundesdeutschen Recht zehn Jahre
Jugendstrafe mit anschließender
psychiatrischer Einweisung – verurteilt. Die Tat konnte nach der weltweit umfassendsten
Schriftvergleichung in der
DDR der 1980er Jahre geklärt werden.