Mit dem Beitritt der Gebiete der
DDR samt
Ost-Berlins zum Geltungsbereich des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird die
Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vollzogen. Damit enden die Reste der
Alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Gesamtdeutschlands und Berlin als Folge des Zweiten Weltkriegs – Deutschland wird vollends
souverän. Erstmalig ist der 3. Oktober als
Tag der Deutschen Einheit auch gesamtdeutscher Nationalfeiertag.