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Mittwoch, 22. Oktober 1986, 17:00:00 UTC+0100


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Mittwoch, 22. Oktober 1986

Im Solange II-Beschluss erkennt das Bundesverfassungsgericht einen ausreichenden Schutz der Grundrechte durch den Europäischen Gerichtshof an. Dies wirkt sich auf die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Deutschland aus.
Quelle: Wikipedia