Im 
Vertrag von Troyes erkennt Frankreichs König 
Karl VI. im Falle seines Todes einen Thronanspruch des englischen Königs 
Heinrich V. an, den dieser durch die Heirat mit 
Katharina von Valois, der Tochter 
Karls VI., untermauert. Katharinas Bruder, der Dauphin 
Karl, ist von der Thronfolge vertraglich ausgeschlossen. Er bildet später in 
Bourges eine Gegenregierung.