Der EuGH verurteilt die Bundesrepublik Deutschland, das Inverkehrbringen von Bier, das in einem anderen EG-Mitgliedstaat rechtmäßig gebraut wurde, zuzulassen, auch wenn dieses nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht. (EuGH, Rs. 178/84 Klage der EG-Kommission vom 6. Juli 1984)